A B E F G I L M N P R S T V W Z

AMS
Das AMS ist eine kalkulatorische Größe, welche die staatliche Unterstützung für landwirtschaftliche Produzenten umfaßt. Ausgenommen sind lediglich jene Ausgaben, die in den anderen Artikeln des Abkommens freigestellt sind. Alle Agrarausgaben der Regierung sollten in der Gelben Box sein, außer sie entsprechen den Kriterien der anderen Boxen (Blaue oder Grüne Box, siehe unten).
Angewandte Zölle
Als angewandte Zölle werden jene Zölle bezeichnet, die de facto von den Mitgliedern der WTO beim Handel mit Waren eingesetzt werden. Sie werden Zolllinie für Zolllinie festgelegt. Eine Zolllinie ist z.B. Butter mit weniger als 85% Fett oder Rindfleisch, ohne Knochen, frisch.
Anti-zyklische Zahlungen
Dies sind Zahlungen, die Landwirten bei einigen Produkten bekommen in Höhe der Differenz zwischen einem einheimischen (niedrigeren) Marktpreis und einem höheren garantierten Zielpreis. Sie sollen die Landwirte gegen mögliche Einnahmeverluste aufgrund von niedrigen Preisen schützen.
Autonome Liberalisierung
Umfasst im allgemeinen Maßnahmen, die unilateral von Mitgliedern entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund von IWF Strukturanpassungsprogramme zur Liberalisierung der Märkte eingesetzt wurden. Das Verhandlungsmandat für die autonome Liberalisierung im GATS sah vor, die geleistete Liberalisierung seit 1995 in Form von „Krediten“ anzuerkennen d.h. bereits erfolgte nationale Bemühungen sollten im GATS berücksichtigt werden.
Blaue Box
Mit dem „Blair-House-Abkommen “ zwischen der EU und den USA gelang 1992 der „Durchbruch“ in den Agrarverhandlungen in der Uruguay-Runde, die sog. Blaue Box wurde geschaffen. Der Artikel 6.5. des Agrarabkommens besagt, dass die Blaue Box den Ländern unbegrenzte Ausgaben für Direktzahlungen an Landwirte erlaubt, wenn diese Zahlungen an „produktionsbeschränkende Programme“ gekoppelt sind. Die Zahlungen sind hierbei auf festgelegte Flächen und Felder bezogen oder werden pro Vieh berechnet.
Built-in-agenda
Als Built-in-agenda werden jene Verhandlungsbereiche benannt, bei denen im Uruguay-Abkommen bereits festgelegt ist, dass der Prozess der Liberalisierung fortgeführt werden soll. Dies ist z.B. der Fall beim Agrarabkommen (Art.20) und beim Dienstleistungsabkommen (Art. XIX).
EBA-Initiative
Eine Initiative der EU aus dem Jahr 2001, mit der sie unilateral den am wenigsten Ländern einen zoll- und quotenfreien Marktzugang für ihre Exporte garantiert. Reis, Bananen und Zucker sind derzeit noch ausgenommen.
Economic Needs Test
Maßnahme, die einen Beleg erfordert, dass der Import (von Gütern, aber i.d.R. von Dienstleistungen) nicht von einheimischen Anbietern geleistet werden kann.
EPA-Verhandlungen
Die derzeitigen Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerabkommen haben aus Sicht der EU-Kommission das Ziel, über einen Zeitraum von 10-12 Jahren eine Freihandelszone zu schaffen, die konform mit dem Art. XXIV GATT ist. AKP-Länder müssten dann ihre ganzen Zölle bis auf wenige Ausnahmen bis zum Ende des Übergangszeitraums abschaffen. Der Waiver läuft am 31. Dezember 2007 für das bisherige Cotonou-Abkommen aus.
FIPS (Five Interested Parties)
Eine informelle Verhandlungsgruppe bestehend aus EU, USA, Indien, Brasilien und Australien. Besteht seit dem Frühjahr 2004.
Friedensklausel
Die Friedensklausel setzt das Subventionsabkommen (ASCM) außer Kraft. Damit wird Ländern untersagt, ihre Märkte vor exportierenden Ländern zu schützen, die ihre Landwirtschaft innerhalb der vom Agrarabkommen festgesetzten Grenzen subventionieren. In anderen Worten, da Exportsubventionen und inländische Subventionen unter dem Agrarabkommen legal sind, verzichten importierende Länder auf ihre Rechte durch das GATT, um ihre Märkte vor subventionierte Importe zu schützen. Die Friedensklausel ist Ende Dezember 2003 ausgelaufen und soll gemäß dem Vorschlag der USA erneut für die Grüne Box eingeführt werden.
GATT (General Agreement on Tariffs and Trade)
Das GATT bestand von 1948 bis 1994 und regelte den internationalen Warenhandel. Mit der Schaffung der WTO 1995 wurde das GATT ein Abkommen der WTO.
GATS (General Agreement on Trade in Services)
Das GATS wurde 1995 mit der Gründung der WTO verabschiedet. Hiermit wurde die WTO um den Bereich des Dienstleistungshandels erweitert. Seit Anfang 2000 wird eine weitere Liberalisierung des Dienstleistungssektors verhandelt.
Gebundene Zölle
In den Länderlisten muss jedes Land seine gebundenen Zölle notifizieren. Diese gebunden Zölle stellen die Maximalzölle dar, die nicht mehr überschritten werden dürfen.
Gelbe Box (Amber Box)
Zahlungen an Produzenten und andere inländische Subventionen, die unter den Bestimmungen des Agrarabkommens der Uruguay-Runde zunehmend reduziert werden sollen. Bei der EU fällt etwa die Marktpreisstützung in die Gelbe Box.
Grüne Box
Diese Box wird im Agrarabkommen als Anhang 2 bezeichnet. Es ist eine Liste von Direktzahlungen, die von dne AMS-Berechnungen ausgenommen sind. Siegelten als gering und sind nicht begrenzt; darunter fallen
- Abs.2.: Allgemeine Dienstleistungen z.B. Forschung, Beratung, Inspektionsdienste etc.
- Abs.3.: Öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit
- Abs.4: Interne Nahrungsmittelhilfe (zum aktuellen Marktpreis)
- Abs.5.: Direktzahlungen an Erzeuger
- Abs.6.: Entkoppelte Einkommensunterstützung
- Abs.7.: Finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Einkommensversicherungen und anderen Einkommenssicherungsprogrammen
- Abs.8.: Zahlungen als Hilfe bei Naturkatastrophen
- Abs.9.: Strukturanpassungshilfe in Form von Ruhestandsprogrammen für Erzeuger
- Abs.10.: Strukturanpassungshilfe in Form von Programmen zur Stillegung von Ressourcen
- Abs.11.: Strukturanpassungshilfe in Form von Investitionsbeihilfen
- Abs.12.: Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen
- Abs.13.: Zahlung im Rahmen von Regionalbeihilfeprogrammen
Inländerbehandlung (national treatment)
Die Inländerbehandlung ist ein Grundsatz, der im GATT festgelegt ist. Demnach dürfen ausländische Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen nicht gegenüber inländischen Anbietern diskriminiert werden, d.h. nicht benachteiligt werden.
Länderliste („schedules“)
Jedes Mitglied muß eine „Länderliste mit einem (Zeit-)Plan für Reduktionsverpflichtungen einreichen“, um das Abkommen zu vervollständigen. Eine solche Länderliste stellt zum Beispiel für jedes Produkt des Abkommens das Ausgangsniveau dar, von dem aus die vereinbarte prozentuale Reduktion vorgenommen wird. Es beinhaltet also die maximalen Zoll- und Subventionswerte bzw. den Abbau von Bestimmungen bei der Regulierung im Dienstleistungssektor. Damit wird eine Überwachung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen möglich.
Marrakesch-Entscheidung
Die Marrakesch-Entscheidung ist zusammen mit den ganzen Abkommen 1994 verabschiedet worden. Sie war eigentlich dafür gedacht, die negativen Auswirkungen resultierend aus der Reform der Agrarpolitiken (z.B. höhere Weltmarktpreise) abzufangen und LDCs und nahrungsmittelimportierende Länder zu entschädigen. Die Entscheidung wurde aber niemals umgesetzt.
MFN (Most Favoured Nation)
Das WTO-Prinzip der Meistbegünstigung besagt, dass ein Land alle Konditionen, die es einem Handelspartner im Rahmen der WTO zusagt, auch allen anderen WTO-Mitgliedsstaaten einräumen muss. Ein MFN-Zoll, ist somit ein Zoll, der für alle WTO-Mitglieder gilt.
Modalitäten (Modalities)
Modalitäten sind Verpflichtungen, die die Regierungen eingehen. Modalitäten stellen die Sprache dar, in der die Abkommenstexte verfaßt werden. Ein Beispiel für eine Modalität für Exportsubventionen ist, daß diese von einem vorgegebenen Ausgangsniveau um X Prozent über Y Jahre gekürzt werden sollten. Der Verhandlungstext umfaßt diese Modalitäten. Sie legen fest, was erlaubt und verboten ist und wie Dinge geändert werden sollten. Die Modalitäten werden durch Länderlisten ergänzt und zusammen stellen sie das vollständige Abkommen dar.
NAMA (Non-Agricultural Market Access)
Die NAMA Verhandlungen beinhalten die Liberalisierung aller Industriegüter. Sie umfassen u.a. auch Wälder, Fischerei, Erdöl, Mineralien.
Nicht-handelsbezogene Anliegen (Non-Trade Concerns, NTC‘s)
Die NTC‘s sind in der Präambel des Agrarabkommens aufgelistet. Sie beinhalten Ernährungssicherung, ländliche Entwicklung und Umweltschutz. Die EU möchte Tierschutz und Öko- Kennzeichnung im neuen Agrarabkommen verankern.
NIE (Newly Industrializing Economies)
NIEs sind Entwicklungsländer, die als industrielle Aufsteiger gelten. Dazu zählen u.a. Singapur, Hongkong, Taiwan, Südkorea, Indonesien, Philippinen, Thailand und Malaysia.
Notifizierung
Als Notifizierung wird der jährliche Prozess bezeichnet, mit dem Länder der WTO über den Stand der Umsetzungsverpflichtungen, Änderungen ihrer Politiken und andere relevante Informationen berichten, die in den Abkommen vorgeschrieben sind.
Positivliste
Eine Liste von Elementen, Einheiten oder Produkten, für die Bestimmungen der internationalen Handelsverträge gelten.
Präferenzen
Präferenzen stellen im GATT eine Ausnahme dar, mit der eine bevorzugte Behandlung einiger WTO-Mitglieder zulasten der anderen erlaubt wird. Klassische Beispiele für Präferenzen stellen die unilateralen Präferenzabkommen der EU dar: EBA-Initiative und das AKP-Cotonou-Abkommen.
Präferenzerosion
Der Wert eines bevorzugten Marktzugangs verringert sich, wenn die internen landwirtschaftlichen Preise in der EU aufgrund der Agrarreformen sinken oder durch die progressive Zollsenkung, so dass der Marktzugang nicht mehr nur den Präferenz-Ländern vorbehalten bleibt. Sind ihre Produkte nicht konkurrenzfähig im Vergleich zu den anderen Importeuren, werden sie keinen Absatz mehr finden.
Preistrigger
Der Preistrigger beschreibt den Schwellenwert bei den Importpreisen. Wird er unterschritten, kann das jeweilige Land einen Schutzzoll zur Verhinderung von Marktstörungen erheben.
Request-Offer-Verhandlungsansatz (GATS)
Diese bilaterale Phase der GATS-Verhandlungen beinhaltet Forderungen und Angebote, die einzelne Mitglieder an andere stellen. Die Liberalisierungsangebote gelten hinterher aber am Ende für alle WTO-Mitglieder.
Schweizer Formel
Ein Formelansatz, der in der Tokio-Runde (1973-79) der GATT-Verhandlungen erstmals eingebracht wurde. Er beinhaltet eine starke Senkung von hohen Zöllen, so dass insgesamt die Zölle mehr angeglichen („harmonisiert“) werden.
Sonder- und Vorzugsbehandlung
Als das GATT mit der Gründung 1947 in verschiedenen Runden entwickelt wurde und eine wachsende Anzahl von Entwicklungsländern dieses Abkommen unterzeichneten, etablierten die Mitgliedsstaaten in den 60er Jahren den Grundsatz, dass den Entwicklungsländern eine größere Flexibilität gewährt werden sollte, als den Industrieländer. Mit SDT werden die Nachteile der Entwicklungsländer im Welthandelssystem anerkannt. Die Ausgangsbedingungen für eine Teilhabe der ärmsten Länder am Welthandel sind aufgrund ihrer beschränkten Kapazitäten weitaus schlechter. Diese Anerkennung wird als Sonder- und Vorzugsbehandlung (= Special and Differential Treatment) bezeichnet.
SSG (spezielle Schutzklausel)
Artikel 5 des Abkommens reserviert jenen Ländern, die zu Beginn nicht tarifäre Maßnahmen in Zölle umgewandelt haben, das Recht, Schutzzölle bei Importfluten und Preisverfall zu erheben, um ihre einheimische Produktion vor diesen Marktstörungen zu schützen. Die spezielle Schutzklausel ist zeitlich begrenzt. Sie wurde eingerichtet, um inländische Industrien vor Weltmarktschwankungen zu schützen. Es sind hauptsächlich die Industrieländer, die diese Tarifizierung vorgenommen haben. Nur 21 Entwicklungsländer haben Zugang zu dieser Vorkehrung. Andere Entwicklungsländer entschieden sich, generelle Zollobergrenzen für all ihre Importe festzulegen. Mit dieser Entscheidung werden sie von dem Zugang zu den Maßnahmen der speziellen Schutzklausel ausgeschlossen.
Spezielle Produkte
Der Begriff tauchte erstmals im zweiten Harbinsonvorschlag im Frühjahr 2003 auf. Spezielle Produkte, sind jene Grundnahrungsmittel, die von der Reduktionsverpflichtung aus Gründen der Ernährungssicherheit, ländlichen Entwicklung und Einkommenssicherung ausgenommen werden dürfen. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Entwicklungsländer.
Spezieller Schutzmechanismus
Der spezielle Schutzmechanismus soll den Entwicklungsländern in Zukunft die Möglichkeit geben, bei Importfluten und beim Preisverfall auf den Weltmärkten einen Zusatzzoll zu erheben, um ihre einheimische Landwirtschaft bei auftretenden Marktstörungen zu schützen.
Tarifizierung
Die Neuschöpfung des Wortes "Tarifizierung" beschreibt den Prozess der Umwandlung von nicht-tarifären Handelshemmnissen, wie variable Ausgaben und Mengenbeschränkungen, in Zölle. Diese Übung wird als wesentlich von den Verhandlungspartnern der Uruguay-Runde "bewertet", um Transparenz herzustellen und um weitere Senkungen der Handelsbarrieren zu ermöglichen. Es spiegelt das Interesse der Exportländer wider, die den Marktzugang maximieren wollen.
Trade Promotion Authority (TPA)
Ein Verfahren, mit dem der US-Kongress auf das Recht verzichtet, bei internationalen Handelsabkommen Änderungen vorzuschlagen. Damit hat die Administration die vollkommene Verhandlungsbefugnis. Die TPA läuft Mitte 2007 aus.
Verpflichtungen
Verpflichtungen sind die verbindlichen Zusagen der WTO-Mitglieder, ihre Zölle und Subventionen abzubauen. Diese sind in den Modalitäten beschrieben und werden in den Länderlisten festgeschrieben.
Waiver
Ein Waiver stellt eine authorisierte Ausnahmeregelung von eingegangenen rechtlich verbindlichen Verpflichtungen im Rahmen der WTO dar. Er kann von Mitgliedern unter Berufung auf Art. IX des WTO-Abkommens beantragt werden. Die Bedingungen für den Waiver werden im allgemeinen verhandelt und sind zeitlich begrenzt.
Zollband
Ein Zollband beschreibt, welche Zölle um wieviel Prozent reduziert werden sollen, z.B. Zölle der Entwicklungsländer zwischen 0% und 30% sollen um 25% reduziert werden (EU- und G-20-Vorschlag vom Oktober 2005).
Zollquoten
Sie stellen mengenmäßige Beschränkungen (Quoten) für importierte Güter auf. Für alle Einfuhren jenseits der Quoten gelten höhere Zollsätze. Für die Import unterhalb der Quotengrenze gelten niedrigere Zollsätze. Zollquoten regeln innerhalb des Agrarabkommens den Mindestmarktzugang.