Erster Fall: Die Wasserprivatisierung in El Alto/ La Paz in Bolivien, einer Stadt, in der knapp 70% der 800.000 Einwohner mit gerade einmal 1,40 US$ am Tag auskommen müssen - eine der ärmsten Regionen Boliviens. Seit 1997 ist die Wasserversorgung in El Alto in der Hand von Aguas de Ilimani, einem privaten Wasserunternehmen, das zu knapp 60% vom französischen Wasserriesen Suez Lyonnaise des Eaux dominiert wird und an dem auch die Weltbank über ihre International Finance Corporation mit 7,5% beteiligt ist.

Im Jahre 2005 entschloss sich die bolivianische Regierung, den Vertrag mit Aguas de Ilimani aufgrund umfassender Vertragsverletzungen zu kündigen, da das private Unternehmen nicht die vereinbarten Investitionen in den Ausbau des Wassernetzes getätigt, zudem die Gebühren für Wasseranschluss und –versorgung so stark erhöht hatte, dass gegenwärtig 25% der Stadtbevölkerung von jeglicher Wasserversorgung ausgeschlossen sind.
Mehr über die Hintergründe der Wasser-Tribunale finden Sie hier
Die Ankläger, Vertreter von Nachbarschaftsvereinigungen in El Alto, legten in ihrem Vortrag im Detail die kritischsten Punkte des Privatisierungsprozesses und Konzessionsvertrages dar. Vorwürfe richten sich zum einen gegen die frühere bolivianische Regierung, die die Konzession unter Umgehung des Parlaments, der regionalen Behörden von La Paz, von Vergabevorschriften sowie – am schwerwiegendsten – unter Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wonach Wasser als nationales Gemeingut dem Schutz und der Kontrolle öffentlicher Stellen unterliegen muss, vergeben haben.
Die Hauptvorwürfe richten sich indes gegen Aguas de Ilimani/ Suez, die ihre vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Investitionen in die Wasserversorgung und insbesondere hinsichtlich des Ausbaus der Wasseranschlüsse in mehr als einem Viertel der Fälle nicht erfüllt haben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gebühren für Anschlüsse und Wasserversorgung zwischen 1997 – 2005 um rund 30% gestiegen sind, so dass z.B. ein Neuanschluss mit umgerechnet rund 400 U.S.-$ heute einem durchschnittlichen Jahresgehalt entspricht.
Bedenkt man, dass das Wasserversorgungssystem, auf dem Aguas de Ilimani seinen Betrieb aufgebaut hat, bis 1997 aus Steuergeldern finanziert wurde, ist die Wut der Bevölkerung über die Preisexplosion umso verständlicher. Besonders eklatant ist, dass auf Kindergärten und Volksküchen Unternehmertarife angewendet werden. Die Folge: gesundheitsgefährdende hygienische Zustände, Preiserhöhungen, Schließungen. Dem entgegen steht zwischen 1997 und 2004 ein jährlicher Gewinn von Aguas de Ilimani von über 1,1 Mio. US$ (Suez konnte im Jahr 2004 sogar einen Gewinn von 40,7 Mio. € erwirtschaften), was den privaten Wasserbetreiber jedoch nicht davon abhält, eine für den nun eingetretenen Fall der Kündigung im Vertrag vorgesehene Entschädigung für die getätigten Investitionen einzufordern und so praktisch von einer doppelten Erstattung des eingesetzten Kapitals zu profitieren.
Gericht der kleinen Leute
Warum, fragt man sich nun, besteht Anlass, diesen Fall vor das Lateinamerikanische Wassertribunal zu bringen, wenn doch die Vertragsverletzung durch Aguas de Ilimani so eindeutig ist, dass ein staatliches Gericht dies ohne weiteres feststellen und den privaten Wasserversorger aus dem Land verjagen müsste. Doch dem ist leider aus zweierlei Gründen nicht so: Zum einen hat die bolivianische Regierung beim Abschluss des Konzessionsvertrages mit Aguas de Ilimani schlichtweg geschlampt, indem vor allem die heute strittigen Punkte so schwammig und damit interpretationsfähig formuliert wurden, dass eine Vertragsverletzung juristisch nicht ohne weiteres festgestellt werden kann. So berief sich Suez, das ein Erscheinen vor dem Tribunal mit Verweis auf die mangelnde Kompetenz und Legitimität der Instanz mehrmals abgelehnt hatte, in einer schriftlichen Stellungnahme darauf, den Vertrag hundertprozentig erfüllt zu haben. Das Problem besteht darin, dass der Konzessionsvertrag zahlreiche Schlupflöcher enthält, die juristischen Spitzfindigkeiten tatsächlich Tür und Tor öffnen.
Der zweite Grund, warum nicht ohne weiteres mit einem Urteil zugunsten der bolivianischen Regierung zu rechnen ist, besteht darin, dass als Modus der Streitschlichtung die internationale Schiedsgerichtsbarkeit gewählt wurde: eine Form der Konfliktlösung, die aufgrund multi- und bilateraler Konventionen heute zum Standard im Investmentbereich geworden ist. Die gesamte Streitigkeit wird hier bolivianischen Gerichten entzogen und in die Hand eines ad hoc zusammengestellten Panels gegeben, dessen Mitglieder zumeist der Privatwirtschaft nahe stehen und allein im Wirtschaftsrecht ausgebildet sind.
So kann es sein, dass ein Professor und zwei Wirtschaftsanwälte hinter verschlossenen Türen über die Zukunft der Wasserversorgung in El Alto und damit einen Kernbereich nationaler Souveränität über Umweltressourcen richten. Personen, die für die lokalen Gegebenheiten und die Probleme der betroffenen Bevölkerung vor Ort wenig sensibel, zudem in der Auswahl des anwendbaren Rechts relativ frei sind und somit zumeist nach Grundsätzen des Handels- und Investmentrechts urteilen, ohne Fragen z.B. der Rechtmäßigkeit der Privatisierung oder der Verletzung elementarer Rechte der Stadtbevölkerung in ihre Urteile mit einzubeziehen.
Trotz der klaren ethisch-moralischen Bewertung des Falls ist die reine Rechtslage also unsicher. Es ist daher verständlich, dass die Ankläger das Tribunal ersuchten, Aguas de Ilimani/ Suez dazu zu bewegen, den Konzessionsvertrag schnellstmöglich zu beenden und von einer Klage vor dem Schiedsgericht abzusehen. Man kann nur hoffen, dass Suez hier dem Beispiel des US-amerikanischen Wasserunternehmens Bechtel folgt, dass in einem ähnlich gelagerten Fall der Wasserprivatisierung in Cochabamba/ Bolivien seine Klage zurückgezogen und der Regierung die Anteile am Unternehmen zu einem symbolischen Preis zurückverkauft hat.
Jenseits von Bolivien
Auf die Verhandlung folgte die Vorstellung weiterer Fälle der Wasserprivatisierung in Argentinien, Uruguay, Bolivien, Kolumbien und Mexiko. Aufgrund des engen Zeitrahmens für die ersten öffentlichen Anhörungen des Lateinamerikanischen Wassertribunals konnten diese Fälle dieses Mal nicht in die Verhandlungen miteinbezogen werden, sollten jedoch zumindest im Rahmen des thematischen Forums Gehör finden. Ähnlich wie im Falle Boliviens konnten die vortragenden Nichtregierungsorganisationen Food and Water Watch sowie Red Vida darlegen, dass die Privatisierung der Wasserversorgung zum Rückgang von Investitionen, deutlichen Preissteigerungen, Wasserverschmutzungen und damit eklatanten Verletzungen der Rechte der betroffenen Bevölkerung und der zu schützenden Wasserressourcen geführt hat.
Die Alternativen
Auch wenn die Empfehlungen des Tribunals erst am 20. März 2006 bekannt gegeben werden, kann das Fazit aus diesen Vorträgen nur die Ablehnung, Abwicklung und zukünftige Verhinderung dargestellter Formen der Wasserprivatisierung sein. Doch was ist die Alternative - öffentliche Wasserversorgung? Auch dies wäre allenfalls vorschnell und grob vereinfacht. Denn zum einen hat gerade der Fall Boliviens, wo die Wasserversorgung bis zum Kollaps des Systems 1997 öffentlich betrieben wurde, gezeigt, dass auch öffentliche Betreiber keine Garanten dafür sind, dass auf die Rechte der betroffenen Bevölkerung und die Schutzwürdigkeit der Ressource Wasser Rücksicht genommen wird. Zum anderen werden die Investitionen im Bereich der Wasserversorgung allein in Bolivien in den nächsten zehn Jahren auf jährlich 80 Mio. US$ geschätzt.
Zieht man in diese Berechnung nicht nur ganz Lateinamerika, sondern beispielsweise auch noch den afrikanischen Kontinent mit ein, in dessen Ländern sich die Wassersysteme – wenn überhaupt vorhanden – größtenteils in einem noch desolateren Zustand befinden, wird deutlich, dass dieser ungeheure Finanzierungsbedarf nicht von der öffentlichen Hand allein geschultert werden kann. Privates Kapitals im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle muss einbzogen werden. Letztlich ist der betroffenen Bevölkerung auch in der Regel egal, welche genauen rechtlichen Strukturen sich hinter dem System der Wasserversorgung verbergen, solange nur ihren eigenen Bedürfnissen sowie denen der Umwelt durch öffentliche Kontrolle und Weisungsbefugnis angemessen Rechnung getragen wird.
Modelle zukünftiger Wasserversorgung sollten sich daher aus folgenden Grundbausteinen aufbauen: Den Ausgangspunkt muss die Anerkennung bilden, dass Wasser als Gemeingut öffentlicher Kontrolle unterliegen muss und keinesfalls den Grundsätzen des Handelsrechts, insbesondere nicht der Schiedsgerichtsbarkeit, unterworfen sein darf. Erste Voraussetzung dafür sind Strukturen guter Regierungstätigkeit (Good Governance), denn wo Korruption und Vetternwirtschaft herrschen, opfern auch öffentliche Betreiber elementare Rechte der Bevölkerung ihrer Profitgier. Zweitens: ein hohes Maß an Kompetenz der verantwortlichen Stellen (Capacity-building), denn nur umfassendes Wissen in Bereichen wie integriertem Wasserressourcenmanagement oder bei der Ausarbeitung von Konzessionsverträgen und bilateralen Investmentabkommen ermöglichen eine gute Wasserpolitik.
Diese beiden Elemente müssen drittens und am wichtigsten verstärkt werden durch soziale Partizipation, denn die Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsteile verstärkt nicht nur Transparenz, Mitbestimmung und Kontrolle, sondern liefert auch unschätzbare Expertise der unmittelbar betroffenen Personen. Unter diesen Bedingungen steht auch die minoritäre Einbindung privaten Kapitals dort, wo öffentliche Quellen nicht ausreichen, der Verwirklichung einer gerechten Wasserpolitik nicht entgegen. Gerade Bolivien ist hier seit der Wahl von Evo Morales zum Präsidenten mit der Einrichtung eines Ministeriums für Wasser und der umfassenden Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Wasserpolitik beispielhaft vorangegangen.
Für die nahe Zukunft ist zu hoffen, dass World Water Council, Weltbank und transnationale Wasserunternehmen als Hauptagitatoren der Privatisierung auf dem bevorstehenden 4. Weltwasser-Forum endlich Finanzierungs- und Organisationsformen im Bereich der Wasserversorgung vorschlagen, die sich eng an diesen Grundsätzen orientieren.
Marko Schauwecker ist Studienstipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung und derzeit in Mexiko-Stadt.