Die Ankündigung, parallel zum 4. Weltwasserforum Mitte März 2006 in Mexiko City die erste öffentliche Lateinamerikanische Anhörung des Tribunals auszurichten, setzte eine regelrechte Antrags-Flut von Betroffenen in Gang, die alle darum baten, dass ihr eigener, skandalöser Fall, der bei den Behörden des eigenen Landes kein Gehör findet, aufgegriffen würde.

Während der Urteilsverkündung in den späten Nachmittagsstunden des 20. März, quoll der ehrwürdige Ex Templo de Corpus Christi der Altstadt Mexikos förmlich über. Die kleine Basilika, sechs Tage lang Anhörungsort von KlägerInnen und – einigen wenigen – Beklagten, bot kaum Platz für die mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus vielen Bundesstaaten Mexikos, aus Chile, Ecuador, Brasilien, ganz Zentralamerika, Bolivien, Uruguay, Kanada, Deutschland, Frankreich und vielen anderen Orten der Welt.
Wie funktioniert ein Wassertribunal? Lesen Sie hier mehr zum Hintergrund.
Zahlreiche Vertreter der betroffenen Gemeinden, der klagenden Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen sowie internationale Beobachter und Journalisten, lauschten so konzentriert, dass extremer Luft- und Platzmangel zur Nebensache gerieten.
Angespannte Stille
Unterbrochen wurde die angespannte Stille allein durch spontanen Applaus zu einzelnen Passagen der Urteile, die – obwohl nicht juristisch verbindlich - ein wertvolles Instrument in der politischen Auseinandersetzung um die paradigmatischen Konfliktfälle sind. Die Spannung blieb zweieinhalb Stunden erhalten. Allein die Moderatorin des Abends und die Jurymitglieder kannten die Reihenfolge, in der die Entscheidungen dem Publikum vorgestellt wurden. Die neunköpfige Jury verlas geduldig die Begründungen, Urteile und Empfehlungen zu den 14 Klagen, die 13 Konflikte aus ganz Lateinamerika zum Gegenstand hatten. Einer davon ein Fall aus Ecuador.
“Es fühlt sich genau so an, als erwarteten wir ein richtiges Gerichtsurteil.”, resümierte mit anrührender Nervosität Natalia Landívar, Mitarbeiterin der ekuadorianischen Sektion von FIAN International. Sie gehörte zu jenen, die am längsten der Verkündung des Urteils harren musste. Die junge Menschenrechtsexpertin aus Quito hatte die Klage der Naturschutzorganisation Coordinadora en Defensa de la Vida y la Naturaleza en la Cuenca del Río Guayas (COORDENAGUA) gegen das Staudammvorhaben Baba als Teil des Mehrzweckgrossprojektes Quevedo-Vinces vor dem Wassertribunal unterstützt. Sie fieberte förmlich jeder Ankündigung der Moderation entgegen, musste sich jedoch gedulden bis “ihr” Fall als vorletzter aufgerufen wurde.
Regierungen am Pranger
Regelrechte Wogen von Erleichterung haben insbesondere die Verurteilung mehrerer zentralamerikanischer Regierungen (Guatemala, El Salvador, Nicaragua) wegen allzu freihändiger Konzessionsvergabe zur Gold- bzw Erzgewinnung an kanadische Firmen ausgelöst. Weder die Jurymitglieder des Tribunals noch irgendeiner der Anwesenden im Saal konnten Verständnis für den wissentlichen Ausverkauf und die gezielte Kontamination ganzer Landstriche aufbringen.
Heimvorteil hatten freilich die sechs mexikanischen Fälle. Mit Begeisterung wurden die Aufforderungen an die mexikanische Regierung aufgenommen, die vierte Bauphase des Pumpstationssystems Cutzamala[1] zu streichen und die Bauvorhaben der Staudämme La Parota und Arcediano aufzugeben, zumal diese Grossprojekte mehrere Bundesstaaten Mexikos, vor allem aber Tausende Bauernfamilien betreffen. Nur wenige Tage nach der Anhörung schickten zahlreiche mexikanische Organisationen und Netzwerke einen offenen Brief an Präsident Fox, in dem sie auf die Bedeutung dieser Urteile verweisen.
Geschichte und Charakter
Das Wassertribunal ist eine autonome und unabhänge Instanz in der Tradition alternativer Rechtssprechung. 1998 entsteht in Zentralamerika die erste Regionalinitiative. Zwei Anhörungen mit Fällen aus Guatemala, Honduras, El Salvador, Panamá, Costa Rica und Nicaragua fanden 2000 sowie 2004 in San José, Costa Rica statt. Zwanzig Fälle wurden in diesem Rahmen behandelt, weitere in nationalen Veranstaltungen aufgegriffen oder für die erste lateinamerikanische Anhörung in Mexiko vorbereitet.
Die Idee stammt aus der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Sie ist Ausdruck eines neuen Verständnisses von Rechtssprechung. Bürgerinnen und Bürger sollen dazu befähigt werden, durch die vom Tribunal etablierten strengen Verfahrensregeln über grundlegende umweltbezogene und kollektive Menschenrechte zu urteilen. Das Zentralamerikanische Wassertribunal bezieht sich zudem auf die Erfahrungen der Wassertribunale in Rotterdam und Amsterdam von 1983 und 1992.
Grundlagen
Formale und juristische Grundlagen findet das Wassertribunal in internationalen Abkommen und Verträgen, wie den Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen, der AGENDA 21 des ersten Gipfels für Nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro 1992, der CDB, dem Kioto-Protokoll sowie zahlreichen weiteren regionalen und internationalen Deklarationen und Verträgen. Die Jury argumentiert beispielsweise offensiv mit dem Vorsorgeprinzip, d.h. mit Rückgriff auf Artikel 15 der Agenda 21. Gleiches geschieht mit der aktiven Umsetzung des Prinzips der Umkehrung der Beweislast. Das sind nur zwei der vielen guten Gründe, warum eine politische Stiftung, die sich für die Durchsetzung dieser internationalen Vertragswerke einsetzt, das Tribunal begleiten sollte.
Der Erfolg dieser ersten Lateinamerikanischen Anhörung hat das Team des TLA, die Jury und die hbs – strategischer Partner und somit mitverantwortlich für diesen Sprung auf die lateinamerikanische und de facto internationale Bühne – überrascht. Er ist allerdings auch der Solidarität vieler mexikanischer und internationaler Organisationen zu verdanken. Diese hatten parallel zum 4. Weltwasserforum und damit zeitgleich zur Ausrichtung der öffentlichen Anhörung des Tribunals eine Unzahl von Diskussionsforen und phantasievollen Aktionen rund um die Wasserproblematik angesetzt. Nur einen Tag hatten sie ausgespart: den 20. April – Tag der Urteilsverkündung im Ex Templo de Corpus Christi.
Zahlreiche zusätzliche Anfragen erreichten die Trägerorganisationen während der gesamten Veranstaltungswoche. Allein während des Empfangs nach dem bewegenden Erlebnis der Urteilsverlesung, wurden dem TLA drei weitere Fälle angetragen. Drei Fälle mit denen die Zukunft verschiedener Ökosysteme und Tausende von Schicksalen verbunden sind.
Leider sind an uns so zahlreich herangetragenen Hoffnungen, dass es gelingen möge, in absehbarer Zeit eine weitere Anhörung auszurichten, untrennbar mit dem Ausmass der ökologischen Desaster und sozialen Dramen verbunden, die sich rund um die Wasserkonflikte abspielen. Der Erfolg des Tribunals ist somit zugleich seine Tragik.
Silke Helfrich ist Büroleiterin der Heinrich-Böll-Stiftung für Mexiko, Zentralamerika und die Karibik